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2006 2005 

 

Werbeanhänger im öffentlichen Verkehrsraum - Kein Abmahnungsgrund

[11.09.2006] Das Abstellen eines Kraftfahrzeuganhängers mit Werbeschildern im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht wettbewerbswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH; Az.: I ZR 250/03) hervor. zum Artikel

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