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Rahmenlehrplan für Fortbildung „Geprüfte/n Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ nun einheitlich
Die Verordnung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung" ist zum 1. April 2011 in Kraft getreten. Um bundesweit vergleichbare Standards für die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge zu schaffen, empfiehlt der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) den Handwerkskammern die Anwendung des neuen Rahmenlehrplanes für die Vorbereitung auf diese Fortbildungsprüfung.
Der Rahmenlehrplan wurde unter der Federführung des Instituts für Technik der Betriebsführung und unter Mitwirkung der Handwerkskammern Chemnitz, Hamburg, Frankfurt-Rhein-Main, für Schwaben und Düsseldorf sowie der Akademie Schloss Raesfeld e. V. erarbeitet. Er zeichnet sich durch Praxisnähe und Kompetenzorientierung aus, um die berufliche Handlungsfähigkeit sowie die unternehmerische Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Lernenden zu fördern.
Am 30. November 2011 hat der DHKT Ausschuss Berufsbildung dem Entwurf dieses bundeseinheitlichen Rahmenlehrplanes für die Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung "Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung" zugestimmt. Um einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der hohen Qualität dieser Fortbildung im Handwerk zu leisten, empfiehlt der DHKT den Handwerkskammern die Anwendung dieses Rahmenlehrplans.


