Nach EG-Verordnung Nr. 715/2007 müssen von den Fahrzeugherstellern oder den Fahrzeugimporteuren über das Internet eine Vielzahl von Informationen bereitgehalten werden. Die Informationen umfassen:
Die eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs, Servicehandbücher, technische Anleitungen, Informationen über Bauteile und Diagnose (z. B. untere und obere Grenzwerte für Messungen), Schaltpläne, die Fehlercodes des Diagnosesystems (einschließlich herstellerspezifischer Codes), die für den Fahrzeugtyp geltende Kennnummer der Softwarekalibrierung, Information über Spezialwerkzeuge und -geräte und mithilfe herstellerspezifischer Einrichtungen übermittelte Information und Information über Datenspeicherung und bidirektionale Kontroll- und Prüfdaten.
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