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VOC-Gesetzgebung 2010 – wie geht es weiter?

Nach der Anlagenverordnung zum Vollzug der 31. BImSchV, Anhang IV (Vereinfachter Nachweis für Fahrzeuglackierbetriebe) hätten ab 1.1.2010 für die Produkte Haftgrun-dierung, Grundierfüller, Schleiffüller, Nass-in-Nassfüller, Klarlacke und Spezialpro-dukte schärfere VOC-Grenzwerte eingehalten werden müssen. Leider konnte die In-dustrie diese Produkte in einer für den Reparaturmarkt marktreifen Formulierung den Lackierbetrieben zum genannten Termin nicht anbieten. Im Rahmen der Harmonisierung von nationalen Rechtsvorschriften an EU-Recht wird nunmehr eine Überarbeitung und Änderung der 31. BImSchV erforderlich. Dies bietet die Chance, dass die verschärften VOC-Grenzwerte entfallen könnten, was aber nach Aussage des zuständigen Umweltministeriums nicht ohne Kompensation erfolgen kann. zum Artikel

 

Informationsplattform für den betrieblichen Umweltschutz

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bietet den gewerblichen Unternehmen im Internet die kostenlose Nutzung eines neuen Portals für den betrieblichen Umweltschutz an. zum Artikel

 

Aktuell zur VOC-Verordnung: Fahrzeuglackierbetriebe müssen am 31.10.2004 erneut Entscheidung treffen

Mehrfach haben wir über die VOC-Richtlinie informiert, die in der Bundesrepublik durch die 31. BImSchV am 25. August 2001 in Kraft getreten ist. Nach der 31. BImSchV müssen Fahrzeuglackierbetriebe zur Einhaltung der Verordnung verschiedene Maßnahmen ergreifen. zum Artikel

 

VOC-Verordnung: Worauf Lackierbetriebe jetzt achten müssen!!!

Die "VOC-Verordnung" ist seit August 2001 als 31. BImSchV in Kraft getreten. Hauptverband und Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer haben hierzu mehrfach per Rundschreiben und auf farbe.de informiert. Informationen zur Anzeigepflicht einschließlich eines Musterformulars zum Download finden Sie hier. zum Artikel

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Berichtsheft und Lösungsheft für die Ausbildung: Fahrzeuglackierer/in

Mit dem Berichtsheft und dem Lösungsheft für das Fahrzeuglackiererhandwerk möchte Sie der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz Sie bei Ihrer betrieblichen Ausbildungsleistung um eine qualifizierte Berufsausbildung im Fahrzeuglackiererhandwerk unterstützen.

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Werbemittel und PR-Hilfen für Lackierfachbetriebe

Meisterliche Qualität in der Planung und Durchführung anspruchsvoller handwerklicher Leistungen, solides betriebswirtschaftliches, technisches, rechtliches und pädagogisches Know-how sind die Kennzeichen mit denen der Meisterbetrieb seine Fachkompetenz gegenüber dem Kunden zum Ausdruck bringt.

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