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ZDH begrüsst Fortführung der Unternehmenssteuerreform

Das Bundeskabinett hat am 15. August 2001 den Gesetzentwurf zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform verabschiedet.

Aus Sicht des Handwerks ist die Einführung der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) geforderten Reinvestitionsrücklage für Beteiligungsveräußerungen von Personenunternehmen das Kernstück des Gesetzentwurfes.

Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßte folgerichtig diese Entscheidung der Bundesregierung. Schleyer: "Das ist ein richtiger Schritt, der überfällig war. Er bedeutet ein Stück mehr steuerliche Gleichbehandlung zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften."

Die vorgesehene Rücklage ermöglicht es Personenunternehmen, innerhalb von zwei Jahren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerneutral umzuschichten. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes hat die Bundesregierung darüber hinaus den parlamentarischen Weg für verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Umstrukturierungen von Personenunternehmen frei gemacht. So soll die Realteilung wieder umfassend möglich sein. Für zwei Gesellschafter einer OHG bedeutet dies zum Beispiel, dass sie ihre unternehmerische Aktivitäten trennen und eigene unternehmerische Wege gehen können, ohne das Steuern anfallen.

Zudem können infolge der umfassenden Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses Wirtschaftsgüter nun auch zum Buchwert, also steuerneutral, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen werden.

Der Gesetzentwurf enthält jedoch auch deutliche Verschlechterungen , die im nun folgenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zwingend abgeändert werden müssen. So lehnt der ZDH die vorgeschlagene generelle siebenjährige Behaltefrist für die steuerneutrale Übertragung entschieden ab. Werden innerhalb von sieben Jahren nach einer steuerneutralen Umstrukturierung übertragene Wirtschaftsgüter - zum Beispiel Grundstücke - veräußert, so soll künftig die ursprüngliche Übertragung rückwirkend nicht mehr als steuerneutral anerkannt werden. Dies würde zu einem weiteren Auseinanderklaffen von Steuerrecht und Handelsrecht führen, mit der Folge erheblicher Verwerfungen in der Praxis.

Die generelle siebenjährige Behaltefrist läuft somit dem von der Bundesregierung selbst erklärten Ziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Umstrukturierungen zuwider und bedeutet sogar einen Rückschritt hinter die ursprünglichen Regeln des 1999 abgeschafften Mitunternehmererlasses.

Schleyer: "Einmal mehr würde das Steuerrecht betriebs- und volkswirtschaftlich vernünftige Entwicklungen behindern." Der kardinale Mangel der Steuerreform - die unzureichende Entlastung des Mittelstands - hat zudem auch nach In-Kraft-Treten des "Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform" Bestand.

Personenunternehmen werden zum einen durch die zum 1.1.2001 in Kraft getretene "Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage", insbesondere die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen, voll zur Finanzierung der Reform herangezogen, zum anderen wird die Entlastung infolge der viel zu späten Absenkung des Einkommensteuertarifs in 2003 (47%) und 2005 (42%) weitgehend durch die "kalte Progression" aufgezehrt.

Mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung und die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt es daher bei der zentralen steuerpolitischen Forderung des ZDH, jetzt die Steuersenkungsstufen 2003/2005 vorzuziehen.

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