Inhalt

Flyer "Schöner wohnen und Steuern sparen!"


Die Regelungen zum Steuerabzug für Malerarbeiten gelten weiter fort. Innungsbetriebe können dies weiterhin bei der Kundenaquise nutzen. Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst. Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen". Für Innungsbetriebe steht ein spezifisch auf das Malerhandwerk abgestellter 4 seitiger Flyer zur Verfügung. Dieser eignet sich zur gezielten Ansprache von Kunden, beispielsweise als Beilage zur Geschäftspost. Im geschützten Mitgliederbereich steht Ihnen der Flyer zur Ansicht bereit. Bestellen können Sie den Flyer im Malershop. 

Neben dem Flyer stehen Ihnen noch weitere Werbemittel und PR-Hilfen, vom Firmenschild über Briefumschläge, Gerüstsegel, Aufkleber, Flyer, Poster, Postkarten usw. vom Bundesverband speziell zur Endkundenansprache bereit. Schauen Sie rein: klick hier und Sie gelangen direkt zum Malershop.


Flyer zur Ansicht

Mitglieder-Login:


Passwort vergessen?

Suche

 in