[29.10.2009] Die neuen Mindestlöhne Maler 2009 bis 2012 sind nun auch rechts-verbindliche Lohnuntergrenze im Sinne des Arbeitnehmer-Entsende-gesetzes (AEntG). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Verordnung erlassen. Sie wurde am 23. Oktober 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz. Nr. 160 S.3634).
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