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Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Doppelte Sicherheit


. . . ein Service mehr für unsere Kunden!

Zweifache Gewährleistung für 5 Jahre

Auftraggeber bei hessischen Innungsfachbetrieben können sich 5 Jahre auf die doppelte Absicherung ihres Gewährleistungsanspruchs verlassen. Die hessische Fachorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks erzielt mit der Verlängerung der Gewährleistungsbürgschaften von vier auf fünf Jahre einen weiteren Zusatznutzen für Bauherren.

Die Kunden der Innungsfachbetriebe kommen bei jedem Auftrag automatisch zur optimalen Absicherung ihrer Gewährleistungsansprüche. Selbst wenn der beauftragte Betrieb insolvent werden sollte, werden berechtigte Gewährleistungsansprüche weitgehend abgedeckt – von der Innung.  

In den Genuss der „Doppelten Sicherheit" kommen alle Kunden unbürokratisch bei der Auftragserteilung - für alle Leistungen von Fassade bis Innenraum. Der beauftragte Malerbetrieb der Innung kann bereits bei Angebotsabgabe einen Informations-Flyer zur Doppelten Sicherheit beilegen. Wird der Auftrag erteilt, stellt der Innungsfachbetrieb auf Wunsch einen Garantieschein aus. Sollte der Kunde eine Gewährleistungsbürgschaft verlangen, kann der Innungsfachbetrieb sogar einen individuellen Garantieschein mit Angabe der erstellten Leistung, Rechnungsnummer, Sicherungsbetrag beim Landesinnungsverband ausstellen lassen. Damit hat der Hausbesitzer die doppelte Absicherung seiner Gewährleistungsansprüche mit Brief und Siegel vom Verband.

„Malerfachbetrieb mit Brief und Siegel des Verbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen – das ist ein Markenzeichen, auf das sich Auftraggeber verlassen können“.

 

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