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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maler und Lackierer

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wur-den einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Ein-schränkungen gemacht (siehe nachstehend). Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist. zum Artikel

Keine Einigung zu Ausbildungstarifvertrag

Die zweite Verhandlungsrunde zu neuen tarifvertraglichen Regelungen für die Auszubildende im Maler-Lackiererhandwerk brachte kein Ergebnis. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe), Paul Laukötter, erklärte dazu: zum Artikel

Dienstwagenbesteuerung - Bestätigung der mehrfachen Anwendung der 1%-Regelung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. März 2010 (Az.: VIII R 24/08) entschieden, dass die 1%-Regelung mehrfache Anwendung findet. Wenn ein Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt, ist die Besteuerung mit der 1%-Regelung bei jedem dieser Fahrzeuge anzuwenden. zum Artikel


„Anlernvertrag“ nicht zulässig

Die Ausbildung zum Maler und Lackierer in einem „Anlernverhältnis“ durchzuführen, ist unzulässig. Trotzdem eingegangene „Anlernverhältnisse“ sind für den Zeitraum ihrer Durchführung wie ein reguläres Arbeitsverhältnis zu behandeln. Diese Entscheidung traf nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 3 AZR 317/08). zum Artikel

BGB- oder VOB-Vertrag? - Die wichtigsten Unterschiede

Den gesetzlichen BGB-Werkvertrag gibt es sei 1898, die VOB/B als gewissermaßen erste deutsche „Allgemeine Geschäftsbedingung“ seit 1926. Der BGB-Werkvertrag ist nicht speziell für den Bau geschaffen (und deshalb teilweise für dieses komplexe Gebiet nur sehr „oberflächlich“). Der VOB/B Werkvertrag ist hingegen speziell für den Bau (ursprünglich allerdings nur für öffentliche Aufträge) geschaffen worden und ist deshalb folgerichtig auch für fast alle denkbaren Situationen am Bau sehr detailliert. Deshalb nennt man die VOB insgesamt auch oft „Bibel der Bauwirtschaft“. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen BGB und VOB dargestellt. zum Artikel


„Gut gedämmt – Geld gespart“

„Wärmedämmung gehört in die Profihand eines Innungsfachbetriebs des Maler- und Lackiererhandwerks“. Diese Botschaft erhalten mehrere Millionen Haushalte am Wochenende über eine Beilage in der „Bild am Sonntag“ vermittelt. zum Artikel

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