Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wur-den einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Ein-schränkungen gemacht (siehe nachstehend). Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist.
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