Den gesetzlichen BGB-Werkvertrag gibt es sei 1898, die VOB/B als gewissermaßen erste deutsche „Allgemeine Geschäftsbedingung“ seit 1926. Der BGB-Werkvertrag ist nicht speziell für den Bau geschaffen (und deshalb teilweise für dieses komplexe Gebiet nur sehr „oberflächlich“). Der VOB/B Werkvertrag ist hingegen speziell für den Bau (ursprünglich allerdings nur für öffentliche Aufträge) geschaffen worden und ist deshalb folgerichtig auch für fast alle denkbaren Situationen am Bau sehr detailliert. Deshalb nennt man die VOB insgesamt auch oft „Bibel der Bauwirtschaft“. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen BGB und VOB dargestellt.
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