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„Anlernvertrag“ nicht zulässig

Die Ausbildung zum Maler und Lackierer in einem „Anlernverhältnis“ durchzuführen, ist unzulässig. Trotzdem eingegangene „Anlernverhältnisse“ sind für den Zeitraum ihrer Durchführung wie ein reguläres Arbeitsverhältnis zu behandeln. Diese Entscheidung traf nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: 3 AZR 317/08). zum Artikel

 

Neue Aktion: Citroën Barkauf-Prämie für Innungsmitglieder

Zusätzlich zu den bekannten Rahmenabkommen-Konditionen für Innungsmitglieder bietet der Fahrzeughersteller Citroën aktuell für ausgewählte Fahrzeugmodelle eine Barkauf-Prämie in Höhe von zusätzlich 2%. zum Artikel

 

Verbesserte Konditionen für Renault Clio und Mégane – Neues Mégane Cabrio in Rahmenabkommen aufgenommen.

Die Renault Deutschland AG hat für das mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz bestehende Rahmenabkommen, über das Innungsmitglieder Renault-Fahrzeuge zu besonders attraktiven Konditionen erwerben können, mit Stand Juli 2010 folgende Änderungen bekannt gegeben: Für die Renault-Modelle Clio Grandtour und Mégane Grandtour werden die bislang hinterlegten Konditionen um jeweils 2% erhöht. zum Artikel

 

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Dienstwagenbesteuerung - Bestätigung der mehrfachen Anwendung der 1%-Regelung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. März 2010 (Az.: VIII R 24/08) entschieden, dass die 1%-Regelung mehrfache Anwendung findet. Wenn ein Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt, ist die Besteuerung mit der 1%-Regelung bei jedem dieser Fahrzeuge anzuwenden. zum Artikel

 

BGB- oder VOB-Vertrag? - Die wichtigsten Unterschiede

Den gesetzlichen BGB-Werkvertrag gibt es sei 1898, die VOB/B als gewissermaßen erste deutsche „Allgemeine Geschäftsbedingung“ seit 1926. Der BGB-Werkvertrag ist nicht speziell für den Bau geschaffen (und deshalb teilweise für dieses komplexe Gebiet nur sehr „oberflächlich“). Der VOB/B Werkvertrag ist hingegen speziell für den Bau (ursprünglich allerdings nur für öffentliche Aufträge) geschaffen worden und ist deshalb folgerichtig auch für fast alle denkbaren Situationen am Bau sehr detailliert. Deshalb nennt man die VOB insgesamt auch oft „Bibel der Bauwirtschaft“. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen BGB und VOB dargestellt. zum Artikel

 

„Sonnenschutzrichtlinie“ konnte verhindert werden

Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung beschlossen. Es sind insbesondere Arbeitsplätze bei Verwendung von Laserstrahlen betroffen. Hierzu zählen Laser der Klassen 3R, 3B und 4. Mess- und Nivellierlasergeräte zählen üblicherweise nicht dazu (meist Klasse 2). zum Artikel

 

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maler und Lackierer

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk wur-den einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Die Rechtsprechung hat zur früher üblichen Verwendung der VOB gegenüber Privatkunden (Verbraucher) erhebliche Ein-schränkungen gemacht (siehe nachstehend). Die Muster-AGB bedurften daher einer Änderung, weil diese bislang die Verwendung der VOB/B voraussetzten, die nunmehr gegenüber Privatkunden nicht mehr angebracht ist. zum Artikel

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