Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt bekannt, dass es die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) zur regelmäßigen Arbeitsstätte in allen noch offenen Fällen anwenden will. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung werden in einem BMF-Schreiben vom 15.12.2011 Regeln aufgestellt, wann von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen ist.
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