[11.03.2011] Oftmals kommt es in der Baupraxis nicht zu einem formellen Abnahmeverfahren. Die Abnahme wird dann, beispielsweise über die tatsächliche Nutzung, unterstellt. Rechtstechnisch spricht man dann von einer „konkludenten Abnahme“. Mit seiner Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen hierfür konkretisiert.
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