Viele Malerbetriebe kennen aus dem betrieblichen Alltag die Probleme, wenn Eigentümergemeinschaften als Auftraggeber auftreten. Das Landgericht Itzehoe (Az: 11 S 11/09) hat dies mit einer Entscheidung nicht vereinfacht. Besitzer einer Eigentumswohnung dürfen demnach die Innenseite ihrer Balkonbrüstung nicht immer nach eigenem Geschmack gestalten.
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