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ZDH-Kommentierung zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Am 17. Mai 2010 ist die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV) in Kraft getreten. Die Anwendung dieser Verordnung wirft zahlreiche Auslegungsfragen auf. Die beigefügte Kurzkommentierung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) fasst als Informationsschrift die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anwendung der DL-InfoV in der Praxis zusammen. zum Artikel

 

Langjährige leitende Stellung für Ausnahmeregelung nach HwO zwingend erforderlich

Mit der letzten HwO Novelle wurden die Möglichkeiten zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung, um ohne Meisterbrief ein Handwerk nach Anlage A HwO auszuüben, erleichtert. Nach der sog. „Altgesellenregelung“ kann eine Ausübungsberechtigung erlangt werden, wenn eine Gesellenprüfung für den Anlage A Beruf vorliegt, eine Tätigkeit in dem Beruf über mindestens 6 Jahre nachgewiesen wurde, bei mindestens 4 Jahre in „leitender Stellung“. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat jetzt die Anforderungen an den Nachweis der leitenden Stellung präzisiert. zum Artikel

 

Neue Informationspflichten für Dienstleister (DL-InfoV)

Ab dem 17.05.2010 gelten neue Informationspflichten für alle Betriebe im Dienstleitungsbereich (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV). Die Verordnung dient der Umsetzung von Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die neben Bestimmungen für den internationalen Markt auch eine an Unternehmer gerichtete Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen enthält. Diese neuen Pflichten gelten auch für die Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk. zum Artikel

 

Vertrag mit Schein-Betriebsleiter unzulässig

Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 18.03.2009 (AZ: 5 AZR 355/08). zum Artikel

 

Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet (Impressum)

Das Telemediengesetz (TMG) erlegt bestimmten Dienstanbietern Anbieterkennzeichnungspflichten auf. Diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz. Nach wie vor kommt es vereinzelt zu Abmahnaktionen wegen Verstoßes gegen § 5 TMG. Um die Maler- und Lackiererbetriebe mit Internetpräsenz hiervor wirkungsvoll zu schützen, dienen die folgenden detaillierten Hinweise zur Gestaltung des Impressums. zum Artikel

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