Bei einem Malerbetrieb hat sich das Gewerbeaussichtsamt zu einer Betriebsrevision angesagt. Malermeister „X“ war sich sicher: „Die finden bei mir nix! Mein Lager ist o.k. und die Umkleideräume sind gestrichen und sauber. Dusche, Waschbecken und WC wurden vor Kurzem vom Kollegen Installateur mit neuen Armaturen versehen. Also, alles im grünen Bereich“. Unser Malermeister „X“ bekam erst dann feuchte Hände, als der Aufsichtsbeamte nach dem Durchgang durch die Werkstätten, die er lobte, den Nachweis der jährlichen Mitarbeiterunterweisung sehen wollte. (Was das wäre, fragte unser Malermeister.) Der Aufsichtsbeamte verwies auf die Gefahrstoffverordnung und die Pflichten, die sich für den Unternehmer aus dem § 14 ableiten.
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