Großmengen – das sind mehr als 2000 kg gefährlicher Abfälle (bisher als „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ bezeichnet ) pro Erzeuger und Jahr – dürfen ab 1.04.2010 nur noch entsorgt werden, wenn die erforderlichen Nachweise elektronisch – über das Internet – geführt werden (Novelle der Abfall-Nachweisverordnung vom 20.10.2006). Die bisherigen Nachweisformulare entfallen insoweit vollständig, wenngleich sich die elektronischen Dokumente von diesen nur unwesentlich unterscheiden.
zum Artikel