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Debatte Kündigungsschutz: Pläne der Bundesregierung ein "Nullsummenspiel" mit Placebo-Effekt
Der Koalitionsvertrag der "schwarz-roten" Regierungskoalition sieht auch eine Veränderung beim Kündigungsschutz vor. Im Vorfeld des zu erwartenden Gesetzgebungsverfahrens nimmt die politische Debatte um das Thema wieder zu, häufig allerdings in der Sache verkürzt und unzutreffend.
Koalitionsvertrag: Wartezeit-Verlängerung auf 2 Jahre
Die Pläne des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD beinhalten:
- Bei Neueinstellung (bzw. Wiedereinstellung nach mehr als 6 Monaten) soll bei der Einstellung im Arbeitsvertrag eine "Wartezeit" von 2 Jahren vereinbart werden können, die dann anstelle der geltenden gesetzlichen "Wartezeit" (6 Monate) tritt. Nach Ende der "Wartezeit" beginnt bei einem Arbeitnehmer, der in einem Betrieb beschäftigt ist, der von seiner Grösse dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, der individuelle Kündigungsschutz des Arbeitnehmers.
- Im "Gegenzug" soll jedoch die Möglichkeit zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses "ohne Sachgrund" (zur Zeit bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren ab einer Neueinstellung möglich) abgeschafft werden.
Für die meisten Handwerksbetriebe ohne positive Wirkungen
Der Unternehmerverband Deutschen Handwerk (UDH) hat in einer längeren Argumentation die Wirkungen dieser geplanten Massnahmen zusammengestellt.
Das Fazit: Die geplanten Änderungen stellen lediglich ein "Nullsummenspiel" dar (Placeboeffekt). Für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten, also für rund 90% der Betriebe im Handwerk, ist die Neuregelung sogar negativ, da bei einem genauen Vergleich die "sachgrundlosen" Befristungen das flexiblere Instrument sind.
Handwerk: Flexibler Kündigungsschutz und Befristungen müssen nebeneinander stehen
Der UDH macht deutlich, dass mit den geplanten Änderungen wesentliche Ziele des Koalitionsvertrages, wie "Schaffung von mehr Transparenz und Rechtssicherheit", "Vereinfachung" und "Schaffung von mehr Beschäftigung" nicht erreicht werden. Das Handwerk setzt sich dafür ein, dass ein praxistauglicher flexibler Kündigungsschutz und Befristungsmöglichkeiten nebeneinander stehen müssen. Sinnvoll sind:
- eine Verlängerung der (gesetzlichen) Kündigungsschutz-Wartezeit von 6 Monaten auf 3 Jahre,
- Anhebung des "Schwellenwerts" (Betriebsgrösse), ab der Betriebe unter den Kündigungsschutz fallen, auf 20 Beschäftige
- Verlängerung der Befristungsmöglichkeit von 2 auf 5 Jahren.
Mindestforderung ist, dass die "sachgrundlosen" Befristungen nicht abgeschafft werden und neben einer neuen Wartezeit-Regelung bestehen bleiben.



