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EU-Klage ist Antidiskriminisierungs-Aktivismus
Die Europäische Kommission hat heute ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Kommission wirft Deutschland vor, die Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) nicht in vollem Umfang umgesetzt zu haben. Kritik daran übt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Selbstverständlich unterstützt das Handwerk einen sinnvollen und notwendigen Schutz vor Benachteiligung. Der deutsche Gesetzgeber erfüllt hier seine Pflicht. Die wenigen Diskriminierungsklagen in Deutschland sprechen eine deutliche Sprache - es gibt keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf!
Das von der Europäischen Kommission jetzt eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zeugt von einer wirtschaftsfeindlichen Regulierungswut. Das Verfahren zielt gerade auf die wenigen Regelungen ab, die den Arbeitgebern ein Mindestmaß an Rechtsicherheit bringen - zum Beispiel die Herausnahme des Kündigungsschutzes, die Befristung von Schadensersatzansprüchen sowie die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen.
Auch Pläne der Europäischen Kommission, noch zusätzliche Antidiskriminierungsrichtlinien vorzulegen, müssen gestoppt werden. Mit Blick auf den im Europäischen Vertrag verankerten KMU-Überforderungsschutz und nach dem Vorbild des US-amerikanischen Antidiskriminierungsrechts sollte eine generelle Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Unternehmen in Diskriminierungsfragen eingeführt werden. Das auf europäischen Vorgaben beruhende Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten, bürokratischen Belastungen und Kosten, die gerade kleine Unternehmen treffen."


