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Handwerk und Handel üben scharfe Kritik am Entwurf eines "Gleichstellungsgesetz" der Bundesregierung
Einer der aus Sicht der Wirtschaft fragwürdigsten Gesetzespläne von "rot-grün" war das sog. "Anti-Diskriminierungsgesetz". Kurz vor der Bundestagswahl 2005 scheiterte das Gesetz zunächst. Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss Anfang Mai 2006 nun auf den Entwurf eines "Allgemeines Gleichstellungsgesetzes" (AGG) verständigt.
"Schwarzer" Anstrich für "rot-grünen" Untergrund ?
Entgegen den Ankündigungen, vor allem der CDU/CSU, sich weitestgehend auf eine "1:1 Umsetzung" der europäischen Richtlinien zu beschränken, wird erneut ein Gesetzentwurf vorgelegt, der in sehr umfassender Weise "Benachteiligungen" wegen "Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität" nicht nur im allgemeinen Zivilrecht sondern auch im Arbeitsrecht zum Gegenstand hat.
In Übererfüllung der EU-Vorgaben sollen dabei wiederum fragwürdige Tatbestände geschaffen werden für
- Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche bei einem Verstoß gegen die Benachteiligungs-Verbote
- eine verschuldensunabhängige Haftung für Verhalten Dritter, z. B. von Kunden und Mitarbeitern,
- ein Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften.
Lediglich an wenigen Stellen wurde der "rot-grüne" Vorläuferentwurf wirklich entschärft, so enthält er z. B. nicht mehr das ursprünglich vorgesehene Abtretungsrecht an "Antidiskriminierungsvereine", was wie bei den Abmahnvereinen in den 70er und 80er Jahren erhebliche Klagewellen hätte auslösen können.
Gemeinsame Erklärung von Handwerk und Einzelhandel
Bei Handwerk und Handel ist der Entwurf der Bundesregierung auf scharfe Kritik gestossen. Die Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler, und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hermann Franzen, erklärten zum Gesetzentwurf:
Das neue Gleichbehandlungsgesetz entspricht nicht der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verpflichtung, die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Anstelle einer maßvollen 1:1 Umsetzung europäischer Vorgaben, soll das alte Antidiskriminierungsgesetz, das vor der Bundestagswahl zu Recht gescheitert war, fast inhaltsgleich übernommen werden. Der Entwurf geht weit über die europäischen Richtlinienvorgaben hinaus. Er schafft neue bürokratische Lasten, entgegen aller politischen Zusicherungen. Er ist das falsche Signal an den Mittelstand und für die Zukunft. Er zerstört nachhaltig Vertrauen.
Völlig unverständlich ist das Festhalten an einem eigenständigen Klagerecht für Betriebsräte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft selbst gegen den Willen der Betroffenen. Dieses faktische Verbandsklagerecht ist strikt abzulehnen. Es wird von keiner europäischen Richtlinie gefordert und vor allem nicht zum Betriebsfrieden beitragen. Ganz im Gegenteil, gütliche Einigungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden künftig erheblich erschwert.
Durch die Gewährung von Ansprüchen über die europäischen Vorgaben hinaus provoziert der Gesetzgeber eine Klageflut und Überlastung der Gerichte.
Die große Koalition wird unglaubwürdig, wenn ihr im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eine Kurskorrektur und Rückführung des Gesetzes auf eine 1:1 Umsetzung der Brüsseler Vorgaben gelingt.


