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HV Farbe Gestaltung Bautenschutz und IG Bauen-Agrar-Umwelt: Nein zum Herkunftslandprinzip bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie


Zur anstehenden Entscheidung im EU-Parlament und zur Positionierung der Bundesregierung bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie fordern die IG Bauen-Agrar-Umwelt und der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz eine strikte Abkehr von der Einführung des Herkunftslandprinzips.

Dazu erklärten Präsident Jürgen Hinz (HV Farbe Gestaltung Bautenschutz) und das zuständige Vorstandsmitglied der IG BAU, Andreas Steppuhn, MdB:

Der freie Dienstleistungsmarkt in Europa muss einen fairen Wettbewerb grenzüberschreitend möglich machen. Für die Marktteilnehmer müssen an den unterschiedlichen Standorten vergleichbare Rahmenbedingungen herrschen. Dumping muss bei Löhnen, Sicherheits-, Bildungs- und Qualitätsstandards ausgeschlossen bleiben. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Ziellandes müssen ebenso Geltung haben, wie die dort geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards.

Das Herkunftslandprinzip bezieht sich neben dem Marktzugang auch auf die Modalitäten der Dienstleistungsausübung. Dadurch droht die Situation, dass in jedem Mitgliedstaat 25 verschiedene Rechtsordnungen zur Anwendung kommen, da der Dienstleistungserbringer bei grenzüberschreitender Tätigkeit seine Rechtsordnung in das Zielland "exportiert".

Die Europäische Entsenderichtlinie will unlauterem Wettbewerb, Sozialdumping und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorbeugen und einen fairen grenzüberschreitenden Wettbewerb auf dem Baumarkt sicherstellen. Es ist elementar, dass die Entsenderichtlinie und damit das deutsche Arbeitnehmer- Entsendegesetz von der Dienstleistungsrichtlinie unangetastet bleiben. Insbesondere die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Einschränkungen für Kontrollen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung verhindern eine erfolgreiche und effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit. Betriebe müssen auch in Zukunft eine entsprechende Erklärung für die Entsendung im Zielland abgeben. Der ausländische Betrieb muss verpflichtet bleiben Sozialversicherungs- und Arbeitsunterlagen in Deutschland in deutscher Sprache vorzuhalten.

Das Maler- und Lackiererhandwerk darf nicht schutzlos Billigkonkurrenz ausgeliefert werden.

Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, eine klare Haltung einzunehmen und unsere Forderung zu unterstützen. An die Mitglieder des Europäischen Parlaments appellieren wir, in diesem Sinne zu votieren.

Frankfurt, 06.02.2006

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