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v.r.nl.: Karl Heinz Schneider (Präsident ZV Dachdeckerhandwerk), Heinz Werner Bonjean (Vorsitzender Bundesvereinigung Bauwirtschaft), Andrea Voßhoff (MdB, CDU) und HGf Werner Loch (HV Farbe Gestaltung Bautenschutz)
Parlamentarischer Abend der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zur Reform der Berufsgenossenschaften
Umfassende Reformen, mit nachhaltigen Auswirkungen auf die Beitragssätze zur Berufsgenossenschaft forderte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Ehrenpräsident , bei einem Parlamentarischen Abend mit Bundestagsabgeordneten. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) hatte im Vorfeld der nunmehr anstehenden Beratungen zu einem Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung die fachlich damit betrauten Bundestagsabgeordneten zu einem Gespräch eingeladen.
Die von den Betrieben nicht mehr aufzubringenden ständig steigenden Beitragslasten zur gesetzlichen Unfallversicherung in der Bau-Ausbauwirtschaft wurde den Parlamentariern deutlich gemacht. Aufgrund des Strukturwandels in der Bauwirtschaft, mit bspw. einer Halbierung der Beschäftigten im Bauhauptgewerbe von 1,4 Mio. auf noch ca. 700.000 Beschäftige, stehen immer mehr Unfallrentner immer weniger Arbeitnehmern gegenüber. Die hohen Rentenzahlungen sind die Ursache für die immer weiter steigenden Beiträge. Deutlich formuliert wurden die Forderungen aus der Bau-Ausbauwirtschaft zu einschneidenden Veränderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausdrücklich begrüßt wurde die Verständigung in einer Bund- Länderkommission bei der Vorbereitung eines Gesetzentwurfes, zur Neuordnung des Verhältnisses von Unfall- und Altersrenten. Ebenso unterstützt wird der Vorschlag, dass Kleinrenten in Zukunft in stärkerem Umfange abgefunden werden können.
Politischer Mut zum umfangreichen Reformen angemahnt
Mehr Mut zu politisch umfassenden Entscheidungen forderte BVB Präsident bei der Streichung von Wegeunfällen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung. Einen besonderen Schwerpunkt in den Diskussionen bildeten die nunmehr vorliegenden Modelle zur Lastenverteilung zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften. Die Notwendigkeit, die Betriebe von den hohen Beitragslasten zur BG Bau spürbar und dauerhaft zu befreien, wurde anhand einer Reihe von Beispielen den Parlamentariern deutlich gemacht. Je nachdem welches Konzept nunmehr in die Gesetzesberatungen Aufnahme findet, liegt der Ausgleichsbetrag für die BG Bau zwischen 113. Mio. Euro und 325 Mio. Euro.
Das Überaltlastenkonzept führt zu Belastungen in anderen Wirtschaftszweigen, da ein Ausgleich unter den Berufsgenossenschaften vorgenommen wird. Selbst wenn es zur Maximalentlastung bei der BG Bau von rd. 325 Mio. Euro kommen würde, würde der durchschnittliche Beitragssatz bei den bisher günstigsten Berufsgenossenschaften nur um 0,82 % bzw. bei 0,95 % liegen, während der durchschnittliche Beitragssatz bei der BG Bau immer noch 3,5 % betragen würde. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass zum Februar 2007 ein erster Referentenentwurf für ein Reformgesetz vorliegen soll und die Veränderungen zum Jahre 2008 in Kraft treten.


