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Reform der Unfallversicherung - Entlastung für Malerbetriebe dringend erforderlich

Die Reform der Unfallversicherung nimmt Gestalt an. Nach mehr als einjähriger Debatte hat das Arbeitsministerium jetzt einen Referentenentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) vorgelegt.

"Für die Betriebe des Maler-Lackiererhandwerks zeichnet sich eine Entlastung bei den in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ab, worauf die Branche insgesamt angewiesen ist", so Hauptgeschäftsführer Werner Loch in einer ersten Bewertung.

Angleichung der Beitragssätze

Das Reformvorhaben verfolgt zwei zentrale Ziele: die Angleichung der Beitragssätze und die Verringerung der Zahl der Berufsgenossenschaften, die die Unfallversicherung tragen. Je nach Branche weichen die Beitragssätze in den gewerblichen Unfallversicherungen teils erheblich voneinander ab. Hohe Beitragssätze zahlen Gewerbe mit hohen Unfallrisiken und einer hohen Rentenlast als Folge früherer Unfälle und Berufskrankheiten. Dazu gehört auch das Maler-Lackiererhandwerk. Mit der Zugehörigkeit zur BG Bau mussten die Betriebe für den rasanten Strukturwandel in der Bauwirtschaft, mit einer Halbierung der Beschäftigten von ehemals 1,4 Millionen auf nunmehr ca. 740.000 Erwerbstätigen ebenso aufkommen, wie für den Rückgang in der eigenen Branche aufgrund der wirtschaftlichen Krise. Die Lohnsumme sank entsprechend, der Beitragssatz stieg im Gegenzug überproportional an.

Wirtschaftsbereiche mit großen Belastungen sollen nun entlastet werden. Dagegen müssen sich Branchen mit bisher niedrigen Unfallraten und Beiträgen, wie Verwaltung, Handel und Dienstleistung, auf höhere Zahlungen einrichten. "Unter Beibehaltung der primären branchenbezogenen Verantwortlichkeit wird eine gerechte Lastenverteilung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Strukturwandels erreicht", heißt es dazu in der Gesetzesbegründung. Für "alte Lasten", die 30 Prozent der Ausgaben der Unfallversicherung von rund 10 Milliarden Euro ausmachen, sollen künftig alle Branchen aufkommen. Die individuellen Bedingungen und Kosten der jeweiligen Berufsgenossenschaft fließen dann nur noch mit 70 (statt bisher 100) Prozent in die Bestimmung von Beitragssatz und -höhe ein. Damit werden sich die Beitragssätze annähern.

Für die erheblichen Lasten durch den Strukturwandel am Bau würden die bereits bisher arg gebeutelten Betriebe nicht mehr alleine aufkommen müssen.

Bis zuletzt ist um das Gesetzgebungsverfahren stark gerungen worden. Die zuvor von einer Bund-Länder Arbeitsgruppe unterbreiteten Vorschläge gingen weiter und bezogen auch Einschnitte bei den Leistungen der Unfallversicherung ein.

Inkasso Insolvenzgeld

Mit der Organisationsreform soll auch das Inkasso des Insolvenzgeldes neu geregelt werden. Bisher erheben die Berufsgenossenschaften die Umlage für die Bundesagentur für Arbeit, die daraus nach einer Unternehmenspleite das Insolvenzgeld an die Beschäftigten auszahlte. Künftig soll die Umlage zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen von der Krankenversicherung eingezogen und an die Arbeitsagentur abgeführt werden.

Meldepflichten des Arbeitgebers

Neue und mehr Bürokratie für die Betriebe droht mit einer Regelung zur Erweiterung der Meldepflichten des Arbeitgebers. Nach dem Referentenentwurf sollen im Rahmen der Jahresmeldung zusätzliche Daten der Arbeitnehmer, wie das einzelne Arbeitsentgelt, die Zuordnung zur Gefahrtarifstelle, die zuständige BG mit der dortigen Mitgliedsnummer an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Die Rentenversicherungsträger übernehmen zukünftig für die Unfallversicherungen die Betriebsprüfung.

Hauptgeschäftsführer Werner Loch abschließend: "Angesichts der hohen BG-Belastungen geht es jetzt darum, möglichst schnell das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, um erste Entlastungen zu erreichen, selbst wenn die Reform insgesamt nicht weitgehend genug ist." Dabei sind noch erhebliche Widerstände von Wirtschaftszweigen mit zukünftig steigenden Beiträgen zu überwinden.

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