Inhalt

Saison-Kurzarbeitergeld gegen Winterarbeitslosigkeit?

Zur Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit am Bau hat der Bundestag die Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes beschlossen. Bauarbeiter sollen künftig ganzjährig beschäftigt werden können. Mit dem neuen Angebot sollen Kündigungen in der Schlechtwetterperiode vermieden werden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt als neue Leistung während der "Schlechtwetterzeit" vom 01. Dezember bis 31. März  60 - 67 Prozent ihres letzten Nettolohns für die Ausfallzeiten. Der Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich des Arbeitnehmeranteils, zu tragen. Zur Beteiligung des Arbeitnehmers an den Aufwendungen und für weitere Leistungen an die Arbeitnehmer kann, nach einer Verständigung der Tarifvertragsparteien in der Branche, eine weitere Umlage zur Finanzierung eingeführt werden. Entsprechende Vereinbarungen liegen im Bauhauptgewerbe vor.

Maler-Lackiererhandwerk nicht betroffen

Ursprünglich sah der Gesetzentwurf auch eine Einbeziehung des Maler-Lackiererhandwerks vor. Dies wurde nunmehr wieder aus dem Gesetz herausgenommen. Die neue Regelung wird zunächst nur in der Baubranche über 2 Winterperioden erprobt. Frühestens zum November 2008 kann eine Entscheidung zur Aufnahme weiterer Branchen, wie des Maler- und Lackiererhandwerks, getroffen werden. Dazu wurden weitere "Hürden" vom Gesetzgeber aufgestellt. Neben der positiven Erfahrung aus der Baubranche, bedarf es einer neuen Entscheidung per Gesetz und einer einvernehmlichen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien aus dem betroffenen Wirtschaftszweig.

Hartes Ringen im parlamentarischen Verfahren

In den parlamentarischen Beratungen kam es innerhalb der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu heftigen Meinungsverschiedenheiten bei der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen, u.a. auch zur Einbeziehung von weiteren Branchen. Der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte mit einer eigenen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im besonderen Kontakt mit Vertretern der CDU/CSU Bundestagsfraktion die Interessen des Malerhandwerks eingebracht.

Flexible Arbeitsgestaltung nötig

Zum jetzt verabschiedeten Gesetz, erklärte der Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses beim Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Paul Laukötter: "Bei den Gesetzesberatungen sind unsere erhobenen Zweifel an der Kostenneutralität des neuen Modells über eine neue Umlagefinanzierung erkannt worden. Wir begrüßen es, wenn nunmehr das Malerhandwerk aus dem Anwendungsbereich des Baukonzepts herausgenommen wurde. Weitere Entscheidungen stehen erst an, wenn die Erfahrungen aus dem Baugewerbe vorliegen. Mit der Überarbeitung des Gesetzentwurfes wurden die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien gestärkt. Unabhängig von der politischen Entscheidung sind wir aufgefordert, in unserer eigenen Verantwortung, flexiblere Regelungen zur Arbeitsgestaltung zu finden und in Tarifverträgen zu verabreden, die dazu beitragen eine längere ganzjährige Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter zu ermöglichen. Dies ist uns ein besonderes Anliegen."

Mitglieder-Login:


Passwort vergessen?

Suche

 in