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Steuerliche Absetzbarkeit von Malerarbeiten

Mit einem 25 Milliarden Paket will die neue Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln und Investitionen auslösen. Unter anderem sieht das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung insbesondere neben einer Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und der Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenzen die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen vor.
Zu den Auswirkungen für das Maler- Lackiererhandwerk nimmt Präsident Jürgen Hinz Stellung:
"Die umfassende steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bei privaten Haushalten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Maler-Lackiererhandwerk bietet das breitgefächertste Leistungsangebot bei der Renovierung und Sanierung von allen Bau-Ausbaugewerken. Der private Endverbraucher ist die Hauptauftragsgruppe für unsere Betriebe.
Malerarbeiten waren bisher bereits im eingeschränkten Maße, soweit es sich um Schönheitsreparaturen handelte, von der Steuerermäßigung erfasst. Dies hatte der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz in zähen Verhandlungen erreicht. Für unsere Betriebe ist damit die jetzige Regelung nicht völlig neu. In der Praxis hatte sich bisher eine zögerliche Haltung bei den Kunden gezeigt, da vielfach noch Rechtsunsicherheiten herrschten.
Wir hoffen, dass es mit der jetzigen Neuregelung zu neuen Investitionen und zu neuen Aufträgen kommt. Wenn der Kunde Steuern sparen kann, wird er entsprechend zugreifen. Unsere Botschaft mit den Betrieben an die Kunden muss sein: "Malerarbeiten sind eine neue Form der Steueroase. Jetzt herrscht Rechtssicherheit".
Die steuerliche Absetzbarkeit macht insbesondere die Schwarzarbeit unattraktiv. Unsere Betriebe stehen täglich in der Konkurrenz zur illegalen Arbeit. Mit raschen Umsetzung ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag stellt die neue Bundesregierung ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis."
Im Vorfeld der politischen Beratungen hatte sich der HV Farbe Gestaltung Bautenschutz für einen höheren Betrag bei der Steuerermäßigung ausgesprochen. Die jetzige Regelung kann nur als erster Schritt gesehen werden, in dem Ziel, die hohen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen bei arbeitsintensiven Dienstleistungen zu mindern. Dazu gehört auch ein reduzierter Mwst.-Satz für personalintensive Tätigkeiten. Dies würde weitere Investitionen auslösen und neue Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze schaffen.


