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"Wohnen für (Mehr)-Generationen - Gemeinschaft stärken, Quartier beleben" Förderprogramm und Wettbewerb der KfW
Unter dem Motto "Wohnen für (Mehr)-Generationen - Gemeinschaft stärken, Quartier beleben" haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die KfW einen Wettbewerb zur Errichtung von Seniorenwohngemeinschaften gestartet. Ausschreibungszeitraum ist der 15. Februar bis 31.05.2009.
Ziel der Förderinitiative und des Wettbewerbs von KfW und BMFSFJ ist die Unterstützung der Bildung neuer und alternativer Wohnformen im Alter. Hierzu gehören insbesondere Wohngemeinschaften, die darauf zielen, eine selbständige und unabhängige Lebensführung der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck fördert die KfW den Bau (Kosten des Baugrundstücks, wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt, Baukosten einschließlich Baunebenkosten, Kosten der Außenanlagen) oder Erwerb (Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten) von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zum Zwecke des gemeinschaftlichen Wohnens.
Die geförderte Wohngemeinschaft muss dabei sowohl über einzelne, den Bewohnerinnen und Bewohnern individuell zuzuordnende und abschließbare Wohnuntereinheiten sowie Sanitärräume, als auch über in angemessenem Umfang zur Verfügung stehende und in das Nutzungskonzept eingebundene Gemeinschaftsräume, z. B. zum gemeinsamen Kochen sowie zur Freizeitgestaltung, verfügen. Gefördert werden sowohl Wohngemeinschaften für ältere Menschen als auch zwischen älteren und jüngeren Menschen. Voraussetzungen für die Förderung sind eine gute zentrale Lage des Projekts, die Schaffung von Barrierefreiheit, ein überzeugendes Nutzungs- und Organisationskonzept und die Kooperation mit Vereinen und Organisationen im unmittelbaren Umfeld.
Finanzierungsanteil und Förderhöchstbetrag entsprechen den Bedingungen des KfW-Wohneigentumsprogramms. Zusätzlich zum Darlehen kann die Wohngemeinschaft auch am ausgeschriebenen Wettbewerb teilnehmen und aus Mitteln des BMFSFJ einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 % der Darlehenssumme aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen. Eine Jury wählt aus den bis zum 31. Mai eingereichten Vorhaben die besten aus und entscheidet über den zusätzlichen Tilgungszuschuss.
Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten zusätzlich zu einem zinsgünstigen KfW-Darlehen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro einen Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro.
Eine gute und gesellschaftspolitisch zukunftsweisende Aktion, zu der auch das Malerhandwerk in der konkreten Umsetzung vor Ort seinen Beitrag leisten kann.
Mehr Informationen zum KfW-Förderprogramm und dem Wettbewerb unter www.kfw.de


