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ZDH: Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge langfristig erhalten
Die gesetzliche Rente reicht auf lange Sicht nicht aus, eine ausreichende Alterssicherung zu gewährleisten. Eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge ist notwendig, um die zu erwartenden Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.
Eine wichtige Säule dafür ist die betriebliche Altersvorsorge durch Lohn- und Gehaltsumwandlung. Attraktiv ist diese Variante durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase. Arbeitnehmer können "Brutto für Netto" etwas für ihre Rente tun und Arbeitgeber werden bei Lohnzusatzkosten entlastet.
Keine Fortführung der Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 ?
Die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung droht jedoch zum 31.12.2008 auszulaufen. In der "schwarz-roten" Bundesregierung gibt es derzeit Überlegungen, die bisher befristete beitragsfreie Entgeltumwandlung nicht zu verlängern. Argumentiert wird mit den Beitragsausfällen für die Sozialversicherungssysteme.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat sich gegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit ab 2009 ausgesprochen und setzt sich für eine langfristige Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung ein.
Altersvorsorge im Handwerk setzt auf Entgeltumwandlung
Betriebliche Altersvorsorge beruht gerade im Handwerk in der Regel auf der beitragsfreien Lohn- und Gehaltsumwandlung. Seit Inkraftreten des Altersvermögensgesetzes 2002 wurden im Handwerk über 30 Tarifverträge geschlossen, die zum Großteil diese Möglichkeit nutzen (so u.a. auch das Maler- und Lackiererhandwerk mit der Maler-Lackierer-Rente). Sie eröffnen den Beschäftigten attraktive Angebote. Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge bietet Lohn- und Gehaltsumwandlung grundsätzlich Vorteile beim Preis-/Leistungsverhältnis.
ZDH: Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung muss erhalten bleiben
Mit einer Abschaffung der Beitragsfreiheit ab 2009 würde gerade die Altersvorsorge im Handwerk deutlich an Attraktivität verlieren und ein völlig falsches Signal gesetzt.
Zudem würde eine - auch verfassungsrechtlich fragwürdige - "Doppelverbeitragung" bei der Kranken- und Pflegeversicherung entstehen, da dann sowohl in der Ansparphase Beiträge kassiert würden, wie auch später mit dem vollen Satz von den Rentenleistungen.
In einem Argumentationspapier hat der ZDH die zentralen Argumente zusammengefasst. Außerdem wurden Bundesarbeits-/sozialminister Müntefering (SPD), der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Brauksiepe, sowie der sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Kolb, aufgefordert sich für die Beibehaltung der Beitragsfreiheit einzusetzen.


