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ZDH fordert spätere Umsatzsteuer-Zahlung für die Betriebe

Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hanns-Eberhard Schleyer hat eine Reform der Umsatzsteuerzahlung gefordert. Damit sollten die Betriebe eine größere Chance bekommen, die Wirtschaftskrise zu überstehen. Die Mehrwertsteuer soll für mehr Betriebe später fällig werden. Die sog. Ist-Versteuerung würde besonders die Liquidität kleiner und mittelständischer Maler- und Lackiererbetriebe stärken.

Das geltende Umsatzsteuerrecht verpflichtet Unternehmer, die Steuer an das Finanzamt zu zahlen, ohne dass sie das Geld von ihren Kunden erhalten haben. Die Steuer muss in dem Monat gezahlt werden, in dem die Leistung erbracht wurde, während der Unternehmer sie vom Schuldner frühestens mit Rechnungsstellung verlangen kann. Beide Termine liegen oft Monate auseinander. Die Forderung an den Gesetzgeber lautet, den Steueranspruch des Staates in mehr Fällen als heute erst dann entstehen zu lassen, wenn die Rechnung bezahlt ist („Ist-Besteuerung”).

Unternehmer können derzeit die Umsatzsteuer auf Antrag nach den eingenommenen Beträgen berechnen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 250 000 Euro betrug. Für ostdeutsche Unternehmer gilt seit 1996 eine Grenze von 500 000 Euro. Die Sonderregelung für Ostdeutschland läuft jedoch Ende 2009 aus, sodass ohne gesetzliche Neuregelung diese Grenze zum 1. Januar 2010 automatisch auf das in den alten Bundesländern geltende Niveau von 250 000 Euro sinkt. Bei Betrieben oberhalb der genannten Jahresumsatzgrenzen müsse die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben wurde. Vorgeschlagen ist dazu eine einheitliche Ist-Versteuerungsgrenze von 1 Million Euro Jahresumsatz. Dies sollte zudem schnell umgesetzt werden, um die Auswirkungen der Krise rechtzeitig abzufedern.

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