Inhalt
Auf Europäischer Ebene erfolgreich für die Betriebe gekämpft
Zweite Europäische Lösemittelrichtlinie verabschiedet
Das Europäische Parlament hat am 30. März 2004 in zweiter Lesung die für Bautenfarben und Bautenlacke sowie Kfz-Reparaturlacke geltende Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) aus Bautenanstrichmitteln und Autoreparaturlacken endgültig angenommen.
Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (HV) begrüßt, dass es gelungen ist, die ersten Beschlüsse des Parlaments, mit einer Reihe von praxisfernen Regelungen, die für den Profi-Verarbeiter und die herstellende Industrie nicht umsetzbar waren, nochmals zu verändern. Das Maler- und Lackiererhandwerk in Europa insbesondere der HV, die Union Internationale Des Entrepreneurs de Peinture (UNIEP) und des niederländischen Malerverbands (FOSAG) haben zusammen mit den europäischen Lackverbänden erhebliche Anstrengungen unternommen, um realistische Zielwerte bei den produktbezogenen Reglementierungen durchzusetzen. Das ist im Sinne der Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks gelungen. Die Betriebe und Hersteller gewinnen dadurch mehr Planungssicherheit beim Umgang mit lösemittelhaltigen Produkten.
Die ursprünglich beabsichtigte deutliche Absenkung des Lösemittelgrenzwertes für klassische Malerprodukte hätte zu einem faktischen Aus für die Alkyhdharzlacke geführt. Die Verwendung wasserverdünnbarer Produkte ist bei bestimmten Wetterlagen nicht möglich. Manchmal sind weitere kostenintensive Vorarbeiten notwendig. Ein Mehraufwand durch Mehrkosten und unkalkulierbare Verzögerungen im Bauablauf, der im Markt heute nicht mehr durchgesetzt werden kann, konnte so verhindert werden.
Der Präsident des HV, Jürgen Hinz, zur neuen VOC-Regelung: "Bei der Neugestaltung der VOC- Regelung war es unser Ziel, dass uns weiterhin Produkte zur Verfügung stehen, die wir einsetzen können, um dem hohen Qualitätsanspruch unserer Kunden zu entsprechen. Qualitativ anspruchsvolle Produkte, deren Verarbeitung zu langlebigen Ergebnissen führt und Gewährleistungs- bzw. Regressansprüche vermeidet.
Auch ein Qualitätsverlust bei den Lacken nach "unten", auf das einfache Baumarktsegment im do it yourself Bereich wurde laut HV verhindert. HV-Hauptgeschäftsführer Werner Loch: "Produkte, die profundes Fachwissen zur Verarbeitung erfordern, das bei den Meisterbetrieben im Maler- und Lackierhandwerk gewährleistet ist, sind der beste Garant für die Durchsetzung eines optimalen Umwelt- und Gesundheitsschutzes." Eine weitere Herausforderung für die Hersteller und Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks sieht der HV allerdings darin, dass sie bis zum Jahr 2007 auf die neuen, VOC-armen Technologien umgestellt werden müssen.
HV-Hauptgeschäftsführer Werner Loch weiter: ?Wichtige Entscheidungen zur Normung von Produkten, zu den gesetzlichen Anforderungen an Werkstoffe und bei den Sozial- und Arbeitsbedingungen fallen heute auf der europäischen Ebene. Deshalb ist es besonders wichtig, sich hier einzubringen. Der HV als Mitglied der UNIEP hat sich dieser Verantwortung bei der VOC-Verordnung gestellt. Und der errungene Erfolg für die Betriebe gibt uns recht. Dies beweist, dass unser Einsatz in der europäischen Malerunion UNIEP, die eigenen Anstrengungen in den Kontakten zu Europaparlamentariern, der EU-Kommission und den europäischen Behörden unerlässlich ist und weiter intensiviert werden muss. All dies geschieht zum Nutzen unserer Betriebe und zeigt, dass der Verbandsbeitrag gut angelegt ist. Stark können wir nur sein, wenn alle Betriebe dies mit unterstützen. Dies sollten gerade diejenigen bedenken, die heute der Innung noch fern stehen. Wer sich Fremdbestimmen lässt und glaubt alleine oder als "Trittbrettfahrer" weiter zu kommen, der hat seine Zukunft bereits verspielt."


