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Maler- und Lackierer: Keine Billig -Konkurrenz durch subventionierte 2-Euro-Dumpinglöhne
Maler und Lackiererhandwerk darf nicht Opfer von Arbeitslosengeld II werden
Viele Kommunen haben bereits angekündigt, zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für bis zu 600.000 Langzeitarbeitslose Beschäftigungsgesellschaften zu gründen bzw. bestehende Beschäftigungsgesellschaften auszuweiten. Dies ist eine Folge der neuen "Hartz" -Regelung zu den Reformen am Arbeitsmarkt.
Die in kommunalen Beschäftigungsgesellschaften eingesetzten zukünftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II, unter denen es auch Maler und Lackierer gibt, sollen dabei überwiegend zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 bis 2 Euro pro Stunde. Die Folge: Beschäftigungsgesellschaften können ihre Tätigkeiten zu konkurrenzlos niedrigen Preisen anbieten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem zweiten Arbeitsmarkt haben gezeigt, dass dies oft im Arbeitsfeld von Malern und Lackierern geschieht, etwa bei der Renovierung öffentlicher Gebäude.
Der Präsident des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, Jürgen Hinz, zu den Plänen der Regierung: "Unser Gewerk kann in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht das Opfer für das Arbeitslosengeld II sein. Bei konkurrenzlosem 2-?-Dumpinglohn hört der Spaß auf! Dies muß ein Ende haben. Die Pläne würden weitere Betriebe in den Ruin führen. Hinzu kommt: Die Erfahrungen mit ABM und den anderen Formen des zweiten Arbeitsmarktes haben lange genug gezeigt, dass sie keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt bilden. Anstatt in 2-?-Jobs zu investieren, sollten zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten von öffentlichen Gebäuden mehr die Betriebe vor Ort berücksichtigt werden und die Reduzierung des reduzierten Umst.-Satzes bei arbeitsintensiven Dienstleistungen endlich umgesetzt werden."
Die 2-?-Dumpinglöhne begründen einen Verdrängungswettbewerb zulasten der Maler- und Lackierbetriebe vor Ort ? denn wer soll da mithalten! Die betroffenen Betriebe finanzieren durch ihre Steuern und Beiträge faktisch ihre eigene staatlich subventionierte Konkurrenz und verlieren Aufträge und Arbeit.
Handwerkliche Tätigkeiten wie Maler- und Lackiererarbeiten dürfen daher auf keinen Fall beim Einsatz von Arbeitslosen in so genannten 2-?-Jobs in Erwägung gezogen werden. Die Rezession mit Umsatz- und Mitarbeiterverlusten hat die Maler- und Lackiererbetriebe doch bereits genug gebeutelt. Eine Wiederbelebung des zweiten Arbeitsmarktes auch mit handwerklichen Arbeiten muss deshalb von den Verantwortlichen unterbunden werden.


