Forderung: BEB Hinweisblatt 9.2 zu Maß- und Ebenheitsabweichungen soll zurückgezogen werden


Von:  BV, Dr. Oliver Nicolai / 26.02.2024 / 16:15


Mit dem Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik (BVPF), Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz (BV Farbe) und dem Bundesverband der vereidigten Sachverständigen (BSR) fordern mehrere Handwerksverbände das Zurückziehen oben genannten Hinweisblattes ("Hinweise zur Festlegung und Beurteilung zulässiger Maß- und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN 18202.")


Grund sind missverständliche Formulierungen, die den Boden legenden Gewerken scheinbar Prüfpflichten auferlegen, die dem Estrichleger vorbehalten sind (Höhenlage des Estrichs). 

  • Das Merkblatt bezieht sich im Anwendungsbereich auf die Herstellung von Estrichen und die Beurteilung der Oberfläche von Bodenbelägen.
  • Es gibt ergänzende Hinweise zu wichtigen Punkten der Ausführungs­-genauigkeit bei der Estrichherstellung sowie der Verlegung von Bodenbelägen.
  • Es wird nicht deutlich genug unterschieden, welche Prüfpflichten dem Estrichleger und welche dem Bodenleger zufallen.
  • Außerdem werden Grenzwerte festgelegt, die nicht mit anderen Gewerken abgesprochen wurden.

Es gibt zwar eine → Pressemitteilung vom Januar 2024 des herausgebenden BEB (Bundesverband Estrich und Belag), in der dieses Missverständnis aufgeklärt wird:

Daher weist der BEB Arbeitskreis Sachverständige noch einmal auf folgenden Sachverhalt hin: Die Übertragung der bauseits vorgegebenen Höhenbezugspunkte/Meterrisse in den jeweiligen Ausführungsbereich der Estricharbeiten liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Estrichlegers. Für den Boden-, Parkett-, Fliesen-, Natur- und/oder Betonwerksteinleger besteht keine Prüfpflicht für die Höhenlage des Estrichs in Bezug auf den vorgegebenen Höhenbezugspunkt/Meterriss.

Ohne direkten Bezug zum Merkblattverkauf (Webshop) wird diese Information jedoch verloren gehen.

Deshalb haben die genannten Verbände eine ausführliche Pressemitteilung verfasst (Anlage) und fordern die Rücknahme des BEB Merkblattes 9.2.

Im Bundesverband Farbe hat sich die Bundesfachgruppe Fußbodentechnik mit dem Thema auseinandergesetzt. 

 

 


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK