Innungsbetriebe können Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr vorschlagen, die sich durch besonders gute Leistungen im Betrieb, in Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildung sowie durch Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kundenorientierung auszeichnen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten (z. B. in Vereinen, Feuerwehr, etc.) sowie Engagement bei Innungs- und Verbandsaktivitäten zählen zu den Auswahlkriterien.
Neben der Auszeichnung zum Lehrling des Monats erhalten Ausbildungsbetrieb und Lehrling bei der gebührenden Übergabe durch unseren Landesinnungsmeister Klaus Leithäuser ein Sachgeschenk und eine Urkunde. Die interessierten Innungen und Kreishandwerkerschaften können sich durch regionale Pressearbeit beteiligen.
Bitte melden Sie uns Ihren besten Lehrling mit dem beigefügten <link file:134018 download>Meldeformular.