Gefahr im Anmarsch: Geplantes Dienstleistungspaket der EU wird deutsche Qualitätsstandards aushebeln


Von:  LIV Hessen, A. Kühnl/AHH / 21.02.2017 / 14:03


Die EU-Kommission hat im Januar ein Dienstleistungspaket, bestehend aus Vorschlägen für eine Dienstleistungskarte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen, vorgelegt. Dazu erklärt Rainer von Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände des hessischen Handwerks (AHH): "Mit diesen Vorschlägen verfehlt die Kommission ihr Ziel, den Binnenmarkt für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern.


Die Ursachen des derzeitigengeringen grenzüberschreitenden Dienstleistungsangebots liegen hauptsächlich in natürlichenHindernissen wie Sprache oder unterschiedlichen technischen Ausstattungen", erläutert Rainervon Borstel, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände. Die Dienstleistungskarte würde nach seiner Einschätzung diese Hindernisse nicht beheben. Stattdessen fürchtet er, dass die Dienstleistungskarte die Aufsicht der Behörden aushebeln könnte. "Gerade in Bereichen, die für unsere Sicherheit wichtig sind, dürfen wir unsere hohen Standards nicht für mehr Angebot und Wettbewerb riskieren", so von Borstel. Größter Kritikpunkt an der Dienstleistungskarte ist die Ausstellung im Herkunftsland. Inwieweit anschließend die jeweiligen Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Einsatzes im Ziel-Land wirklich gegeben sind, ist an dem Ausstellungsort in keinerlei Weise nachvollziehbar oder kontrollierbar. Das kann dem Umgehen von tarif-, arbeits- und versicherungsrechtlichen Anforderungen alle Tore öffnen." Die Idee, grenzüberschreitendes Arbeiten zu entbürokratisieren, ist zu begrüßen. Die jetzt geplante Dienstleistungspaket könnte aber das Gegenteil bewirken: Der vorliegende Richtlinienentwurf würde die Entscheidungsautonomie der Gesetzgeber in Bund und Ländern erheblich einschränken. Im Ergebnis sind langwierige Verfahren zu befürchten, bei denen sich der nationale Gesetzgeber der Bewertung der Europäischen Kommission unterwirft. Fachverbände und Kammern würden nicht mehr in die Anerkennung ausländischer Berufskenntnisse einbezogen,Berufsbilder würden EU-konform in einzelne Tätigkeiten zerstückelt über Datenbanken anerkannt werden. Letztlich wird so das gesamte System der beruflichen Bildung in Frage gestellt.“ "Die Mobilität wird im europäischen Binnenmarkt bereits durch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Ob eine weitergehende Deregulierung der Berufe tatsächlich zu den gewünschten Wachstumsimpulsen führt, ist aus Sicht des Handwerks mehr als fraglich. Beobachtungen und Erfahrungen aus der Novelle der Handwerksordnung 2004 zeigen eindrucksvoll, dass die Auswirkungen einer Deregulierung keinesfalls im Sinne der Volkswirtschaft und der Verbraucher sind. Hier werden kurzfristige wirtschaftliche Wachstumsimpulse über die langfristige ökonomische Nachhaltigkeit gestellt“, erläutert von Borstel abschließend. Das hessische Handwerk appelliert eindringlich an die hessische Politik, das geplante Dienstleistungspaket zu verhindern und Aufklärung in Brüssel zu betreiben. Vertreter des hessischen Handwerks werden in den kommenden Monaten den Dialog mit der Politik suchen, um in diesem eine Lösung im Sinne der mittelständischen Wirtschaft anzustreben.

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