Ab 01.02.2017 besteht neue Informationspflicht im Impressum Ihrer Homepage


Von:  LIV Hessen - Andrea Kühnl / 10.02.2017 / 11:08


Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht vor, dass alle Unternehmen auf der Homepage über die Teilnahme an Streitschlichtungen im Rahmen dieses Gesetzes informieren müssen.


Die Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren ist freiwillig, nicht die Pflicht zur Information. Hat Ihr Betrieb bis zu 10 Mitarbeiter, müssen Sie nichts unternehmen. Hat Ihr Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet im Impressum einen Hinweis einzufügen. So kann dieser Hinweis aussehen: Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Die <Firmenname> wird nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.  Lesen Sie hierzu das ausführliche Merkblatt vom Malerinstitut sowie das ZDH-Infoblatt.

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