Im Juni 2020 wurde der Entwurf der DIN 18560-1 Estriche im Bauwesen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung der Öffentlichkeit zur Kommentierung veröffentlicht.
Der zuständige Normenausschuss hatte bereits in der Fassung von 2015, an der Fachöffentlichkeit vorbei, den Grenzwert für die Belegereife von beheizten CA-estrichen von ≤ 0,3 CM-% auf 0,5 CM-% angehoben und die CM-Messung als verpflichtende Prüfung zur Bestimmung der Restfeuchte in der Norm festgeschrieben.
Somit sind alle alternativen Prüfmöglichkeiten zur Bestimmung der Restfeuchte faktisch ausgeschlossen ( Darr-Methode, KRL-Messung).
Deshalb wurden vom Bundesverband Farbe, von verschiedenen Landesinnungsverbänden, SV-Büros und Verbänden der Bodenbelags- und Klebstoffindustrie gegen diese normativen Festlegungen und Einschränkungen Einsprüche beim verantwortlichen Normenausschuss eingereicht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass hier ein Normenausschuss Festlegungen trifft, die nicht in seinen Anwendungsbereich fallen, sondern in den nachfolgender Gewerke (z.B. Oberbodenleger oder Bodenbeschichter).
In der Einspruchsitzung wurden die eingereichten Einsprüche aller Einsprecher zu diesen Punkten pauschal zusammengefasst und abgelehnt. Eine kritische Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen fand nicht statt.
Fristgerecht hat der BV Farbe deshalb die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gem. DIN 820-4 beantragt und eingereicht.
Sollte es in diesem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Einigung mit dem Normenausschuss kommen, wird der BV Farbe die Einleitung eines Schiedsverfahrens beim DIN e.V. beantragen.