Fahrzeugdesinfektion zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunden als Position 85 in IFL-Liste aufgenommen.


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 05.11.2020 / 09:37


Die anhaltende Pandemie sowie die Notwendigkeit der auftragsbezogenen Abrechnung der durchgeführten Schutzmaßnahmen machen es erforderlich, hierfür in der IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ eine zusätzliche Arbeitsposition zu platzieren.


  • peterschreiber.media - stock.adobe.com
Fahrzeugdesinfektion zum Schutz von Mitarbeiter*innen und Kunden als Position 85 in IFL-Liste aufgenommen.   Die Datenanbieter DAT, Audatex und Schwacke/Eurotax werden diese Position nun zeitnah in ihre Systeme einpflegen, sodass die Anwender diese neue Position aus der Kalkulation heraus nutzen können. Diese Information ist als Technische IFL-Mitteilung Nr. 23/2020 publiziert worden und steht nachfolgend zum Download bereit.  

Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK