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https://www.farbe-hessen.de/innungen/maler-und-lackiererinnung-giessen/nachrichten/nachricht/artikel/zdh-praesident-wollseifer-zu-den-aenderungen-beim-programm-ausbildungsplaetze-sichern/
Gedruckt am Mittwoch, den 13. Januar 2021
Wir haben darüber schon am 25. Juni berichtet. Mit der Ausbildungsprämie aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen die Folgen der Corona-Pandemie im Ausbildungsmarkt abgefedert werden.
Gegenüber der Ersten Förderrichtlinie wurden jetzt zwei Punkte der Förderrichtlinie verbessert (Stand: 11.12.2020):
Außerdem eine FAQ zum Bundesprogramm. Die Änderungen beim Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" bringen deutliche Verbesserungen für unsere ausbildenden Handwerksbetriebe und geben damit ein wichtiges Signal der Wertschätzung des Ausbildungsengagements unter den durch Corona erschwerten Bedingungen.
Damit besteht Hoffnung, dass mehr Ausbildungsbetriebe diese so wichtige Unterstützung ihrer Ausbildungsleistung erhalten.
Die weiteren Anpassungen hat der ZDH tabellarisch zusammengestellt.
Dazu ZDH-Präsident Wollseifer:
Es ist gut, dass der Unterstützung der Ausbildungsbetriebe vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine hohe Priorität eingeräumt wird. Das wird durch die nun erfolgten Änderungen zum Ausdruck gebracht, denn sie zielen darauf, bemängelte Hindernisse der bisherigen Regelungen abzubauen und mehr Betriebe zu motivieren, an ihrem Ausbildungsengagement festzuhalten.
Das ist für die künftige Fachkräftesicherung von entscheidender Bedeutung. Denn junge Menschen, die heute nicht ausgebildet werden, weil sich von der Pandemie stark betroffene Betriebe nicht dazu in der Lage sehen, fehlen morgen als qualifizierte Fachkräfte.
Bisher waren die Fördervoraussetzungen der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sehr restriktiv, weshalb nur wenige Handwerksbetriebe von der Förderung Gebrauch machen konnten. Daher ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die nun vorgenommenen Änderungen der tatsächlichen Betroffenheit der Betriebe Rechnung tragen und die Förderung praxistauglicher machen.
Richtigerweise ist der Zeitraum, in dem Umsatzeinbrüche geltend gemacht werden können, ausgeweitet worden. Zudem ist die Höhe des förderrelevanten Umsatzeinbruchs niedriger angesetzt worden. Das lässt erwarten, dass künftig mehr ausbildende Handwerksbetriebe diese so wichtige Unterstützung ihrer Ausbildungsleistung erhalten."
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