Grosser Fassadenpreis
https://www.farbe-hessen.de/innungen/maler-und-lackiererinnung-kassel/grosser-fassadenpreis
Gedruckt am Donnerstag, den 2. Mai 2024
Sinn und Zweck
Fassaden prägen maßgeblich das Erscheinungsbild unserer Städte. Immer öfter findet man gelungene Gestaltungen, die ein Stadtbild aufwerten. Fassadenrenovierungen und Fassadenwärmedämmungen sind mehr als substanzerhaltende Maßnahmen. Der Maler sorgt mit seinen farbigen Gestaltungen und energetischen Sanierungen für Lebensqualität und Individualität. Um die Leistungsfähigkeit der Maler- und Lackiererbetriebe, speziell die der Innungsbetriebe hervorzuheben, wird der "Große Fassadenpreis" ausgeschrieben.
Preis
Der Fassadenpreis wird jährlich ausgeschrieben und ist mit jeweils pro Jahr 4.000,- Euro dotiert. Jeder Preisträger erhält eine Anerkennungsurkunde sowie eine Acrylglas-Plakette, die an der Fassade angebracht werden kann. Dies soll auch ein äußeres Zeichen der Anerkennung für das vorbildliche Ergebnis sein. Die Sieger werden in der Tages- und Fachpresse veröffentlicht.
Der 1. Sieger des "großen Fassadenpreises des Jahres" kann an dem vom Verband Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen erstmalig ausgeschriebenen "Großen Fassadenpreis Hessen" teilnehmen.
Schirmherr
Oberbürgermeister Christian Geselle
Jury
Wilhelm Schalles, Maler- und Lackierermeister
Frank Reuter, Maler- und Lackierermeister
Peter Blaschke, Dipl.-Ing. Architekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Kassel
Hans-Joachim Neukäter, Leiter des Hochbauamtes der Stadt Kassel
Wolfram Kieselbach, Vorstand Haus & Grund Kassel
Moderator
Bernd P. Doose, Kreishandwerksmeister Kassel, Vorstandsvorsitzender der Maler- und Lackierinnung Kassel
Ermittlung des Siegers
Die Ermittlung der Sieger erfolgt durch die Jury.
Die Jury bewertet nach folgenden Kriterien:
Partnerschaften
Teilnahmebedingungen
Die Unterlagen sind einzureichen bei:
Kreishandwerkerschaft Kassel
Stichwort: Fassadenpreis
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Innung/des Verbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen. Der Verband/die örtliche Innung dürfen die Arbeiten honorarfrei veröffentlichen. Eine Nennung des Fotografen kann nicht garantiert werden. Eingesandtes Bildmaterial, das durch Fotografen erstellt wurde, darf ebenfalls kostenfrei genutzt werden. Einreichende Malerbetriebe stimmen die Wettbewerbsteilnahme mit dem Objekteigentümer ab und lassen sich die Freigabe für das Bildmaterial geben.
Einsendeschluss ist der 30. November des jeweiligen Kalenderjahrs.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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