Der Gesetzgeber räumt einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt.
Unsere Geschäftsführerin, Ingeborg Totzke, liefert Ihnen ein „Rundumpaket“ zur Durchführung und wird Ihnen im Einführungsseminar unterstützend zeigen wie es geht!
Mit diesem Seminar und den drei Arbeitssicherheitsordnern Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis und Mitarbeiterunterweisung sind Sie bestens gewappnet! Bitte melden Sie sich mit beigefügtem Anmeldeformular fix per Fax in unserer Geschäftsstelle an. H
Hinweis:
Die Arbeitssicherheitsordner erhalten Sie nur in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsworkshop im Einführungsseminar!

